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Teilbauabschnitt Münnerstadt – Pfersdorf
EO 270 Km 27+500 – Km 39+941

im Abschnitt Landesgrenze Thüringen/Bayern - Autobahndreieck A70/A71
 
Daten und Fakten

Erd- und Oberbau im Bereich der Stadt Münnerstadt, des Marktes Maßbach, der Gemeinden Rannungen und Oerlenbach:

  1. Allgemeines

    Die Streckenbauarbeiten im Baulos EO 270 umfassen die Herstellung des zweibahnigen Neubauabschnittes mit einem Regelquerschnitt (RQ) 26 zwischen Münnerstadt und Pfersdorf von Bau-km 27+500 bis Bau-km 39+941, einschließlich einer Anschlussstelle bei Bau-km 32+655 im Bereich Poppenlauer (St 2281a).
    Wesentliche Leistungen sind der Erd- und Oberbau sowie die Herstellung umfangreicher Entwässerungseinrichtungen unter Beachtung der geforderten, strengen Auflagen zum Gewässerschutz im Wassergewinnungsgebiet Münnerstadt. Darüber hinaus wird im Bereich Althausen eine PWC-Anlage vorgesehen.
    Infolge des Neubaus der A71 werden Anpassungen und Neubauten am vorhandenen Straßen- und Wegenetz erforderlich. Hierzu wurden im Vorfeld des Streckenbaus bzw. werden parallel dazu im genannten Abschnitt 15 Über- bzw. Unterführungsbauwerke sowie eine Großbrücke (Thalwassertalbrücke) erstellt.
    Auf über 10 km Länge erfolgt der Neubau der BAB A71 in einer Trinkwasserschutzzone (Entnahmemenge für die Trinkwassergewinnung: ca. 2 Mio m3 pro Jahr!). Aufgrund der vorhandenen Geologie (z.T. karstiger, klüftiger Untergrund, der hohe Grundwasserfließgeschwindigkeiten ermöglicht) besteht in diesem Bereich ein hohes Gefährdungspotential für das Grundwasser. Daher sind gemäß einschlägigem Planfeststellungsbeschluss besondere Anforderungen und strenge Auflagen für den gesamten Bauablauf sowie für den späteren Betrieb der Autobahn zu beachten (Maßnahmen nach RistWag Zone II).

  2. Bauablauf

    Aufgrund des Gefährdungspotentials für das Grundwasser sind die Bauarbeiten mit größter Sorgfalt durchzuführen. Wichtigster Grundsatz gemäß Planfeststellungsbeschluss ist das sichere Ableiten des Oberflächenwassers aus dem Wasserschutzgebiet auch während der Bauzeit. Dazu darf nur von den Tiefpunkten zu den Hochpunkten gearbeitet werden. Darüber hinaus darf zur Minimierung der Trinkwassergefährdung nur abschnittsweise gebaut werden, d.h. im Hinblick auf den Gewässerschutz kritische Bauarbeiten dürfen nur entweder nördlich oder südlich der Thalwassertalbrücke stattfinden. Bereits durch diese Vorgaben der Planfeststellung sind wesentliche Bestandteile des Bauablaufplanes präjudiziert.
    Zur Behandlung des aus dem Wasserschutzgebiet auszuleitendem Fahrbahnwassers sind Regenrückhalte- und Absetzbecken zu errichten. An den Rohrleitungen sind sowohl während der Bauzeit wie auch später im Betrieb Dichtigkeitsprüfungen durchzuführen.
    Sobald die Entwässerungsleitungen an der Strecke hergestellt sind, muss auf dem Untergrund die Abdichtung des Planums mit einer 10 cm starken bituminösen Tragdeckschicht errichtet werden. Danach wird der Oberbau der Fahrbahn hergestellt.
    Um im späteren Betrieb das Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn und die damit verbundenen Gefährdungen des Grundwassers zu verhindern, werden im Bereich der Wasserschutzzone anstelle von Schutzplanken 1,15m hohe Betonschutzwände am Fahrbahnrand und 0,81 m hohe Schutzwände im Mittelstreifen angeordnet.
    Wegen der o.g. Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verringerung des Gefährdungspotentials im Wasserschutzgebiet wird der beschriebene Bauablauf abschnittsweise durchgeführt, so dass im Jahr 2002 von Bau-km 27+500 bis Bau-km 31+300 die Autobahn bis auf die Fahrbahndecke komplett fertiggestellt werden wird.

    Die Bauarbeiten finden im wesentlichen in folgender Reihenfolge statt:

    • Abtrag des Oberbodens
    • Erdbau, d.h. Herstellung der Einschnitte und Dämme sowie der Regenrückhaltebecken
    • Herstellung der Entwässerungsleitungen längs der Trasse
    • Erstellung des Planums samt Planumsabdichtung im Wasserschutzgebiet
    • Aufbringen der Frostschutzschicht sowie der Trag- und Binderschichten
    • Herstellung der Betongleitwände samt deren Hinterfüllung
    • Aufbringen der Fahrbahndecke
    • Ausstattung (Beschilderung, Markierung, etc)
    • Restarbeiten


  3. Die wichtigsten Auflagen für Arbeiten im Wasserschutzgebiet:

    Im Planfeststellung ist aufgrund des von der Autobahn durchfahrenen Wasserschutzgebietes eine Vielzahl von Auflagen enthalten. Die wichtigsten neben den oben bereits genannten sind:

    • Abstimmung des Bauablaufes sowie der Baustelleneinrichtungen mit den Wasserversorgern und dem WWA (regelmäßige Besprechungen)
    • Baustellenzufahrten aus dem nachgeordneten Straßennetz an möglichst wenigen Punkten, an denen auch Lagerplätze bzw. Betankungsplätze für die Baufirma eingerichtet werden sollen
    • Baustelleneinrichtungen soweit möglich außerhalb des Wasserschutzgebietes
    • Betankung und Wartung von Baufahrzeugen soweit möglich außerhalb des Wasserschutzgebiets
    • Wenn Betankung von Baufahrzeugen innerhalb des Wasserschutzgebiets erforderlich ist, dann nur auf befestigten, abgenommenen Plätzen mit schadloser Entsorgung der Entwässerung
    • Auffangwannen z.B. für Kleingeräte, Toilettenanlagen
    • Es ist ein Sicherheitskonzept basierend auf den Bauzeitenplan und ein Alarmplan, der die Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen regelt, abzustimmen.
    • Die Qualität sowie quantitative Schwankungen des Grundwassers wird durch ein äußerst umfangreiches hydrogeologisches sowie hydrochemisches Beweissicherungsverfahren, welches auf Kosten der Autobahndirektion Nordbayern durchgeführt wird, überwacht. Durch diese Untersuchungen, die bereits im Vorfeld des Baus begonnen haben, kann dokumentiert werden, ob sich die Qualität des Grundwassers während des Autobahnbaus verändert.
    • Bereitstellung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Wasserversorgung, welche in der Lage ist, Verunreinigungen des Grundwassers aufgrund des Baubetriebes (Öl- und Schmierstoffe, mikrobiologische Verunreinigungen) dem Grundwasser zu entziehen (Aktivkohlefiltration, Ozonierung, etc).


  4. Technische Daten

    Oberbodenarbeiten: 200.000 m³
    Erdarbeiten: 2.300.000 m³
    Leitungsgräben: 55.000 m³
    Bauwerkshinterfüllung: 50.000 m³
    Sickerrohrleitung: 35.000 m
    Straßenabläufe 975 St
    Frostschutzschicht: 200.000 m³
    Asphalttragschicht: 300.000 m²
    Binderschicht. 280.000 m²
    Asphaltdeckschicht: 280.000 m²
    Betonschutzwand 40.000 m
    Baukosten: 33,000 Mio EUR
    Baulänge. ca. 12,5 km
    Bauzeit: Mai 2002 bis August 2005

    Die Verkehrsfreigabe des gesamten Streckenabschnittes bis zur Landesgrenze Thüringen/Bayern ist für Ende 2005 geplant.

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© D. Hubert